Aufgaben Datenbank

03.04.03.15z (Baden-Württemberg) Sicherstellen der Einhaltung von Arbeitssicherheits-/Umweltschutzrichtlinien

Laufende Nr
117
SYS_1
03
SYS_2
03.04
SYS_3
03.04.03
SYS_4
03.04.03.15z
ORGEINHEIT
Personalverwaltung
UNB
Personalwesen
AUFGFAM
Arbeitssicherheit
ERAAA
Sicherstellen der Einhaltung von Arbeitssicherheits-/Umweltschutzrichtlinien
Tarifgebiet
Baden-Württemberg
BAY
BER
BRB
BW
9
Mitte
NRW
NS
NV
SAC
SAH

EA

Nicht abgestimmtes zusätzliches Niveaubeispiel des Verbandes!

Die Tätigkeit umfasst die Beratung hinsichtlich Arbeits- und Umweltschutz sowie angrenzende Bereiche

(z.B. Abfallmanagement, Gefahrguttransport, Gefahrstoffmanagement, Explosionsschutz, Lärmschutz, Maschinenschutz,

Umweltmanagement etc.).

Durchführen von Sicherheitsmaßnahmen

Betreuen des festgelegten Bereiches

Pflegen von Statistiken / Dokumentationen

Die Einhaltung entsprechender Gesetze, Verordnungen, betrieblicher Anweisungen, Anforderungen der Berufsgenossenschaften usw. prüfen und Abweichungen melden.

Handlungshilfen erstellen. Bedarfsgerechte Information an die betroffenen Bereiche und Führungskräfte weitergeben und in Anweisungsvorlagen umsetzen. Gefährdungsbeurteilungen mit Fachbereichen durchführen ggf. Abstell- und Schutzmaßnahmen vorschlagen. Überwachen des Umsetzungsfortschrittes. Bei Abweichungen informieren.

Führungskräfte und Mitarbeiter bezüglich der Vorschriften und Gesetze und deren Umsetzung beraten.

Anfragen und Aufgaben aus den Bereichen bearbeiten, ggf. interne und externe Fachstellen einbeziehen.

Begehungen sowie Abnahmen hinsichtlich sicherheits- umwelt- und gesundheitsrelevanter Merkmale von Betriebsmitteln, Arbeitsverfahren, etc. durchführen.

Einhaltung von Vorgaben kontrollieren und deren Wirksamkeit prüfen. Unterweisungen durchführen.

Gefahrenschwerpunkte und unfallverursachende Faktoren ermitteln. Unfälle untersuchen (z. B. Verletzten, Zeugen, Vorgesetzten befragen), ggf. Maßnahmen vorschlagen. Unfallmeldungen/-berichte erstellen. Kataster und Statistiken erstellen und pflegen (z. B. Gefahrstoffe, gefährliche Anlagen).

Anmerkung zur Bewertung:

In kleinen und mittleren Unternehmen ist die Kombination bspw. mit Meister 1 denkbar, dann ist diese Aufgabe nicht mehr wertigkeitsprägend. Wird die Aufgabe als singuläre Tätigkeit ausgeführt, gilt als Maßstab die hier erstellte Bewertung.

BBG

StufePunkte
Wissen und Können
A Anlernen
A-
B AusbildungDas Prüfen der Einhaltung der Gesetze, Verordnungen, etc., sowie die Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der sicherheits- umwelt- und gesundheitsrelevanten Merkmale erfordert ein Wissen und Können, das einer 3½-jährigen Berufsausbildung und einer darauf aufbauenden einjährigen Zusatzqualifikation (Meister/-in IHK) entspricht.
B3
16
E ErfahrungDie Erarbeitung von Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz erfordern eine Erfahrung von bis zu 1 Jahr. (Diese beinhaltet u. a. die berufsbegleitende Weiterbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit)
E1
1
D DenkenDas Durchführen von Gefährdungsbeurteilungen und das Erarbeiten von Maßnahmen zu Arbeitssicherheit und Umweltschutz erfordern das Auswählen von Lösungswegen aus bekannten Lösungsmustern.
D3
5
H Handlungsspielraum / VerantwortungDas Erstellen von Maßnahmen zur Verhinderung von Arbeitsunfällen und Gefahren für die Umwelt erfolgt mit Handlungsspielraum bei einzelnen Teilaufgaben.
H3
5
K KommunikationDie Kommunikation mit den Fachbereichen und externen Stellen erfordert Abstimmung über routinemäßige Einzelfragen hinaus.
K3
5
F MitarbeiterführungF
Summe Punkte32